Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten in der am Tag der Bestellung gültigen Fassung für sämtliche Kaufverträge über die laut KV & im Webshop angebotenen Produkte und werden Inhalt des Vertrages. Für sämtliche Geschäfte zwischen der RetailWindow24 FlexCo und dem Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); entgegenstehende oder abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden werden – selbst bei Kenntnis – nur dann wirksam, wenn sie von der RetailWindow24 FlexCo ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
Die AGB gelten uneingeschränkt für Rechtsgeschäfte zwischen Privatpersonen und Unternehmen im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetzes (KSchG). Soweit Bestimmungen des KSchG in der jeweils geltenden Fassung für Vertragsabschlüsse im Fernabsatz von diesen AGB abweichende Vereinbarungen zwingend erfordern, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Angebot, Aufträge
Angebote der RetailWindow24 FlexCo sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertragsangebot (Auftrag, Bestellung) eines Kunden – in welcher Form auch immer – bedarf der schriftlichen Auftragsbestätigung und Annahme durch die RetailWindow24 FlexCo.
Inhalt und Umfang des Auftrags, insbesondere hinsichtlich Produktmodell, Spezifikation und Ausstattung, Funktionalität sowie Liefertermin oder sonstiger Leistungsdaten, sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Sämtliche auf www.retailwindow24.com dargestellten Produktabbildungen können aus technischen Gründen vom Aussehen des realen Produktes abweichen.
Vertragssprache
Der Vertragsinhalt, alle sonstigen Informationen, Kundendienst und Beschwerdemanagement werden in deutscher und englischer Sprache angeboten.
Rücktrittsrecht
Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, können 14 Tage ab Empfangnahme der Ware vom Kauf zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wird. Im Falle eines Rücktritts findet eine Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Rückstellung der vom Kunden erhaltenen Waren statt. Bedingung hierfür ist, dass sich die Waren in einem ungenützten und als neu wiederverkaufsfähigen Zustand befinden.
Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden.
Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt oder beschädigt sind, wird von der RetailWindow24 FlexCo ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben. Gleiches gilt, wenn bei Rückstellung der Ware Zubehör fehlt.
Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über Waren, welche nach Kundenspezifikation angefertigt werden und die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Infos, Datenauskünfte oder Beschwerden richten Sie an die RetailWindow24 FlexCo.
Preise
Preise verstehen sich ab Werk in Wien, in der angegebenen Währung, inkl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und sonstiger Gebühren bei Selbstabholung.
Transport und Verpackung werden durch die RetailWindow24 FlexCo zusätzlich zum jeweiligen Verkaufspreis berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Sollten im Zuge des Versandes Export- oder Importabgaben fällig werden, gehen auch diese zu Lasten des Bestellers.
Zahlungsbedingungen
Bei Auftragserteilung werden 60 % der Auftragssumme fakturiert, weitere 25 % sind bei Lieferbereitschaft seitens RetailWindow24 FlexCo fällig und die verbleibenden 15 % binnen 14 Tagen netto nach Inbetrieb- und Endabnahme. Ein Liefertermin ergibt sich aus dem kompletten Projektplan.
Alle Kosten/Preise verstehen sich exkl. USt., zahlbar nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug. Die Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum der RetailWindow24 FlexCo.
Leistungserbringung/Lieferbedingungen
RetailWindow24 FlexCo ist jederzeit bemüht, so rasch wie möglich zu liefern. Verbindliche Liefertermine oder -fristen bestehen nicht; die Lieferfristen sind unverbindlich. Allenfalls verbindlich vereinbarte Liefertermine bedürfen der Schriftform.
RetailWindow24 FlexCo ist grundsätzlich bemüht, unter Berücksichtigung der Fertigungs-, Durchführungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, Lieferungen nach Möglichkeit innerhalb von sechzehn Wochen ab Auftragserteilung bei Standardausführungen durchzuführen. Spezial-Individualisierungen können bis zu acht Monate Entwicklungs- und Produktionszeit beanspruchen.
Kürzere Lieferzeiten sind gegebenenfalls nach eingehender Machbarkeitsprüfung schriftlich zu vereinbaren und berechtigen die RetailWindow24 FlexCo, einen Expresszuschlag von 15 % auf den Netto-Rechnungsbetrag zu erheben.
Soweit abweichend hiervon eine verbindliche Lieferfrist vereinbart ist, berechtigt die Nichteinhaltung von Terminen durch die RetailWindow24 FlexCo den Kunden erst dann zur Geltendmachung von Rechten, wenn er – sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart – der RetailWindow24 FlexCo eine angemessene Nachfrist von zumindest vier Wochen gewährt hat.
Ein Verzug liegt insbesondere dann nicht vor, wenn Schwierigkeiten beim Bezug der Waren von Dritten oder Betriebsstörungen (auch bei Lieferanten der RetailWindow24 FlexCo) eintreten.
Als Tag der Lieferung gilt der Tag, an dem die Ware das Werk oder ein Lager verlässt; sofern dieser Tag nicht feststellbar ist, gilt jener Tag, an welchem die Ware dem Kunden zur Verfügung gestellt wird.
RetailWindow24 FlexCo behält sich die Wahl des Versandweges und der Versandart vor. Durch besondere Versandwünsche des Käufers verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten. Gleiches gilt für nach Vertragsabschluss eintretende Erhöhungen der Frachtsätze, etwaige Mehrkosten für Umleitung, Lagerkosten usw.
Der Versand erfolgt unfrei auf Gefahr und Kosten des Kunden an die vom Kunden angegebene Adresse. Bei unrichtigen, unvollständigen oder unklaren Angaben durch den Kunden trägt dieser alle daraus entstehenden Kosten. Etwaige Transportschäden, eingetretener Verlust oder sonstige Schäden sind vom Empfänger beim Lieferdienst unverzüglich geltend zu machen.
Verweigert ein Kunde die Annahme der Ware, so hat er sämtliche Kosten des (Rück-)Transportes und der Lagerung zu tragen.
Höhere Gewalt jeder Art, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- und Hilfsstoffmangel, Streik, Aussperrungen, Störungen beim Versand, behördliche Verfügungen oder andere Hindernisse, welche die Herstellung, den Versand, die Abnahme oder den Verbrauch verhindern, verzögern, verringern oder unzumutbar werden lassen, befreien für Dauer und Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Lieferung oder Abnahme. Wird infolge der Störung die Lieferung und/oder Abnahme um mehr als acht Wochen überschritten, sind beide Teile zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei teilweisem oder vollständigem Wegfall der Bezugsquellen der RetailWindow24 FlexCo ist diese nicht verpflichtet, sich bei fremden Vorlieferanten einzudecken.
Zeitlich und örtlich uneingeschränktes Nutzungsrecht der Software
Der Auftragnehmer erteilt dem Auftraggeber mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und zeitlich unbegrenztes Recht – oder gegen ein vereinbartes wiederkehrendes Entgelt ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und zeitlich begrenztes Recht – die Software für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden sowie sämtliche auf Grundlage des Vertrages erstellten Arbeitsergebnisse zum eigenen, internen Gebrauch zu nutzen.
Alle weiteren Rechte (insb. Urheberrechte) an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) verbleiben beim Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern. Durch den Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche nach sich.
Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber gestattet, sofern in der Software kein ausdrückliches Verbot enthalten ist und sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke unverändert mitübertragen werden. Soll zur Herstellung der Interoperabilität die Offenlegung von Schnittstellen erforderlich sein, ist dies gegen Kostenvergütung beim Auftragnehmer zu beauftragen. Erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, dürfen die Ergebnisse ausschließlich zur Interoperabilität verwendet werden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge. Ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers dürfen dessen Leistungen und Werke weder im Original noch in der Reproduktion geändert werden.
Mangels ausdrücklicher anderweitiger Vereinbarung gilt als Vertragszweck nur der bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Der Auftragnehmer ist – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – nicht zur Übergabe von Quellcode oder offenen Layout-Dateien verpflichtet. Sämtliche Nutzungsrechte an präsentierten, jedoch nicht zur Umsetzung ausgewählten Ideen verbleiben beim Auftragnehmer. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte sowie Mehrfachnutzungen bedürfen unserer ausdrücklichen Einwilligung und sind vergütungspflichtig.
Übernahme eines Gerätes
Nach Installation, Inbetriebnahme und Schulung wird ein Mitarbeiter der RetailWindow24 FlexCo mit Ihnen ein Übernahmeprotokoll erstellen. Sie bestätigen damit die ordnungsgemäße Installation, das Funktionieren des Gerätes sowie die erfolgte Einschulung. Sie haben die Möglichkeit, etwaige Mängel im Übernahmeprotokoll zu vermerken. Die Einteilung erfolgt nach standardisierten Mängelkategorien:
Schwerer Mangel (Automat kann nicht benutzt werden [Außer Betrieb] oder sicherheitsrelevanter Mangel [Personengefährdung]). Übernahme kann verweigert werden.
Leichter Mangel (leichte technische Mängel, welche die Funktion des Gerätes nicht oder nur gering einschränken [max. 25 %]). Nicht übernahmeverhindernd.
Optischer Mangel (keine technische Einschränkung, jedoch unsaubere Ausführung oder sonstige rein optische Unzulänglichkeiten). Nicht übernahmeverhindernd.
Alle Mängel werden umgehend einer Verbesserung zugeführt. Es gelten die gesetzlichen sowie vertraglichen Gewährleistungsfristen. Kommerzielle Nutzung des Gerätes (unabhängig davon, ob Payment verwendet wird oder nicht) entspricht automatisch einer vollständigen Übernahme mit Beginn der kommerziellen Nutzung. Das Übernahmeprotokoll ist schlussrechnungsrelevant und markiert den Beginn der vereinbarten Gewährleistung.
Ein voll funktionsfähiges Gerät darf erst nach Installation, Inbetriebnahme sowie Abnahme und Freigabe eines Schutzgehäuses mit Sicherheitsschalter in Betrieb genommen werden. Wird das Gerät dennoch auf Risiko des Kunden in Betrieb genommen, übernimmt die RetailWindow24 FlexCo keine Haftung für Geräteschäden, Verletzungen beteiligter Personen oder Folgeschäden.
Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht
Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllt die RetailWindow24 FlexCo nach eigener Wahl durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden oder Austausch innerhalb von 12 Monaten ab Installation. Erst wenn keine Verbesserung, kein Nachtrag des Fehlenden oder Austausch in angemessener Frist erfolgt, ist der Kunde zur Preisminderung oder Wandlung (Vertragsaufhebung) berechtigt. Bei einem nur geringfügigen Mangel ist die Wandlung ausgeschlossen. Schwankungen der Waren- und Ausführungsqualität innerhalb der Normen gelten als vereinbart und berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungs- oder sonstigen Ansprüchen.
RetailWindow24 FlexCo übernimmt keine Haftung für die Eignung der gelieferten Ware für den vom Kunden beabsichtigten Zweck. Gleiches gilt für bloß optische, den ordentlichen Gebrauch nicht beeinträchtigende Abweichungen. Gewährleistungsansprüche müssen, wenn Sachmängel betroffen sind, binnen sechs Monaten ab Übergabe der Ware gerichtlich geltend gemacht werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Ablieferung.
Der Kunde hat die Ware nach der Anlieferung bzw. Leistungserbringung unverzüglich, längstens jedoch binnen sieben Tagen ab Gefahrenübergang, zu untersuchen. Festgestellte Mängel sind der RetailWindow24 FlexCo unverzüglich unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels sowie unter Angabe der genauen Warenbezeichnung, des Lieferdatums und unter Vorlage der entsprechenden Rechnung schriftlich mitzuteilen.
Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person/Gesellschaft übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der RetailWindow24 FlexCo verlassen hat.
Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche gegenüber RetailWindow24 FlexCo sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Frist zur Geltendmachung der Gewährleistung wird mit einem Jahr ab Ablieferung der Ware vereinbart.
Der Kunde anerkennt ausdrücklich, dass RetailWindow24 FlexCo – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – zunächst zur Verbesserung in Form des Austausches, Ersatzes des Fehlenden oder der Reparatur berechtigt ist. Erst nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Verbesserungsfrist kann der Kunde einen Preisminderungsanspruch geltend machen.
Darüber hinaus ist eine Ersatzpflicht der RetailWindow24 FlexCo betragsmäßig mit 50 % des Kaufpreises begrenzt. RetailWindow24 FlexCo haftet nicht für Folgeschäden, mittelbare Schäden, Verluste oder entgangene Gewinne.
Ein Ersatz darüber hinausgehender Schäden ist ausgeschlossen. Für gebrauchte Geräte wird keine Haftung für Gewährleistung oder Schadenersatz übernommen. Nimmt der Käufer die kaufgegenständliche Ware nicht ab, ist RetailWindow24 FlexCo berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 30 % des Kaufpreises als pauschalierten Schadens- und Aufwandersatz zu verlangen; das Recht, höhere Schadenersatzansprüche geltend zu machen, bleibt vorbehalten.
Ein etwaiger Schadenersatzanspruch gegenüber RetailWindow24 FlexCo kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der Anspruchsberechtigte vom Schaden Kenntnis erlangt hat oder erlangen konnte, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
Eigentumsvorbehalt
Alle Waren und Leistungen werden von RetailWindow24 FlexCo unter Eigentumsvorbehalt geliefert und verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung – einschließlich etwaiger Nebengebühren – im Eigentum der RetailWindow24 FlexCo.
Aufrechnung
Eine Aufrechnung mit allfälligen Ansprüchen, welche dem Kunden gegen RetailWindow24 FlexCo zustehen, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Forderung seitens RetailWindow24 FlexCo ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurde.
Datenschutz, Adressänderung und Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die in der Bestellung bzw. im Kaufvertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieser Vereinbarung von RetailWindow24 FlexCo automatisationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
RetailWindow24 FlexCo achtet die Privatsphäre des Kunden und hält alle anwendbaren Datenschutzbestimmungen ein. Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften genutzt. Die Mitarbeiter der RetailWindow24 FlexCo unterliegen den Geheimhaltungsverpflichtungen des Datenschutzgesetzes. Eine Weitergabe von Kundendaten an Dritte erfolgt nicht ohne ausdrückliches Einverständnis des Kunden, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung.
Der Kunde ist verpflichtet, RetailWindow24 FlexCo Änderungen der Lieferadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Unterbleibt die Mitteilung, gelten Lieferungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse des Kunden gesendet werden. Zudem erteilt der Kunde seine Zustimmung, dass RetailWindow24 FlexCo die im Service verarbeiteten Daten des Kunden und seiner Endkunden zur Erstellung von Analysen, Berechnungen und Berichten verarbeitet und in gesetzlich zulässiger Form – ohne direkten Rückschluss auf einzelne Personen – an Dritte weitergibt.
Zustimmung zur E-Mail-Werbung, Referenzliste
Der Kunde erklärt sein Einverständnis, in angemessenem Umfang von RetailWindow24 FlexCo Werbung und Informationen per E-Mail zu erhalten und in einer von RetailWindow24 FlexCo geführten Referenzliste, die auf der Homepage veröffentlicht werden kann, namentlich genannt zu werden. Dieses Einverständnis kann der Vertragspartner jederzeit schriftlich, per Fax oder E-Mail widerrufen.
Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind so auszulegen und/oder zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies gilt auch für den Fall etwaiger Vertragslücken.
Rechtswahl, Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen RetailWindow24 FlexCo und dem Kunden gilt österreichisches materielles Recht.
Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts sowie nationaler und internationaler Kollisionsnormen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Für sämtliche Streitigkeiten zwischen RetailWindow24 FlexCo und dem Kunden – einschließlich der Frage des gültigen Zustandekommens und der Vor- und Nachwirkungen der abgeschlossenen Kaufverträge – gilt ausschließlich das jeweils sachlich zuständige Gericht am Sitz der RetailWindow24 FlexCo als vereinbart.
Falls vereinbart ist, dass RetailWindow24 FlexCo Zoll- und Einfuhrabgaben des Bestimmungslandes der Ware trägt, gehen zwischen Auftragsbestätigung und Auslieferung in Kraft tretende Erhöhungen derartiger Abgaben zu Lasten des Kunden. Alle übrigen mit dem Kaufvertrag verbundenen Gebühren, Steuern und Kosten trägt ebenfalls der Kunde.
Änderungen dieser AGB durch RetailWindow24 FlexCo gelten als genehmigt und sind auch für bestehende Verträge wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Kundmachung der geänderten AGB widerspricht. Die Kundmachung kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.